Mittelgeber :
Forschungsbericht : 1994-1996
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Forschungsschwerpunkt im Arbeitsrecht ist die Anpassung des Arbeitsrechts an die veränderten Bedingungen im sozialen und wirtschaftlichen Kontext. So werden die Möglichkeiten der Beiträge des Arbeitsrechts zur Lösung grundlegender sozialer Probleme untersucht. Dabei sollen besonders die Möglichkeiten der Rückbesinnung auf die Möglichkeiten der privatautonomen Gestaltung untersucht werden.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96